Mit 1. 1. 2007 startete neue Förderungsperiode

Mit 1. Jänner 2007 begann offiziell die neue EU-Strukturfondsperiode 2007-2013. Damit in Verbindung stehen auch Änderungen bei sämtlichen Förderungen.

Was in den Jahren 2007 - 2013 auf uns zukommt, finden Sie nachstehend kurz im Überblick:

Zukunft Ziel 2 Programm - Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007 bis 2013

Wesentliche Rahmenbedingungen des Projektes

  • Budgetmittel für 2007 bis 2013 274 Mio. Euro, davon 137,7 Mio. Euro EU-Mittel
  • 40% Mittelreduktion gegenüber 2000 bis 2006
  • 3 förderbare Prioritäten
    P1: Stärkung innovations- und wissensbasierte Wirtschaft
    P2: Stärkung der Attraktivität von Standorten & Regionen
    P3: Governance & Technische Hilfe
  • Neu: für den Tourismus eine eigene Maßnahme (aber nur touristische Leitprojekte)
  • Voraussichtliche Genehmigung durch Kommission: Mitte 2007
  • Projekte aber rückwirkend ab 1.1.2007 förderbar, sofern der Projektantrag genehmigt wird.

Ziel 3 Territoriale Kooperationen - Die wesentlichen Parameter für das Interreg das Nachfolgeprogramm von Interreg III A

III A Nachfolgeprogramm "Ziel 3 Territoriale Kooperationen" für den Zeitraum 2007 bis 2013 stehen fest:

  • Erweiterung des Interreg-Gebietes auf die Obersteiermark Ost und West (20% Klausel wie Graz) im Rahmen der Kooperationen Steiermark – Slowenien
  • Es wird für die Oststeiermark (Nuts 3 Ebene) auch ein Ungarn-Programm geben
  • Leadpartnerprinzip: es gibt nur mehr ein gemeinsames Projekt zwischen Steiermark und Slowenien
  • 2 stufiges Verfahren – Stop and Go:
    1. Kurzbeschreibung der Projektidee auf 1 bis 2 Seiten als Information für die Förderstelle, auf die dann eine Rückmeldung erfolgt, ob das Projekt in das Förderprogramm passt und es Sinn macht einen Antrag einzureichen
    2. ist die Rückmeldung seitens der Förderstelle positiv, soll ein Projektantrag entwickelt und eingereicht werden.

Voraussichtlich geht man davon aus, dass bis Mitte 2007 das Interreg III A Nachfolgeprogramm "Territoriale Kooperationen" genehmigt ist. Sofern schon entsprechende Projektanträge eingereicht sind, sind Kosten rückwirkend ab 1.1.2007 für die Förderung anrechenbar, unter der Voraussetzung, dass das Projekt bewilligt wird.