Projekte

Qualitätskriterien Leader Projekte
Damit Projekte im Rahmen der LAG Lipizzanerheimat unterstützt werden können, müssen sie grundsätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
a) Formalkriterien
- Das Projekt passt zur Entwicklungsstrategie der LAG Lipizzanerheimat
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung der LES
- Projektkosten sind in Relation zu den Zielen der LES und zum Leader-Budget angemessen und nachvollziehbar und die Kosten für die Projektvorfinanzierung, sowie die notwendigen Eigenmittel sind gesichert
- Nachweis der fachlichen Qualität der Maßnahmen und fachliche Qualität des Projektträgers vorhanden
- Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Projektes (bei Projekten mit Marktorientierung ist ein Businessplan verpflichtend)
- Einhaltung des Vergaberechts, sofern dieses anzuwenden ist (Vergleichsangebote für externe Vergaben)
Die Formalkriterien sind von allen Projektträgern zu 100% zu erfüllen.
b) Qualitätskriterien
- Ökologische Nachhaltigkeit: das Projekt wirkt sich positiv auf die Umwelt aus
- Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
- Soziale Nachhaltigkeit: das Projekt unterstützt den sozialen Zusammenhalt in der Region - Jugend-Ältere-Menschen mit Behinderung-Frauen
- Ökonomische Nachhaltigkeit: das Projekt schafft Wertschöpfung bzw. positive Beschäftigungseffekte in der Region, nach Auslaufen der Förderung ist das Projekt weiterhin lebensfähig
- Das Projekt ist multisektoral angelegt, zumindest 2 Wirtschafts- oder Gesellschaftsbereiche arbeiten zusammen
- Innovationsgrad: das Projekt schafft etwas Neues in der Region, das die Weiterentwicklung der Region fördert
- Kooperation: das Projekt ist auf Kooperationen aufgebaut - regional - national - transnational
- Gleichstellungsorientierung: Maßnahmen zur Gleichstellungsorientierung sind vorgesehen
- Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Die maximal erreichbare Punktezahl bei den Qualitätskriterien liegt bei 27 Punkten. Für eine positive Beurteilung müssen zumindest 1/3 der Punkte (9 Punkte) erreicht werden.