Projekte

TOP Bilanz für die LAG Lipizzanerheimat – 50 umgesetzte Projekte – 7 Mio. Euro Investitionsvolumen und 3,5 Mio Förderungen

Ausgehend von der im Jahr 2013 eingereichten LEADER Entwicklungsstrategie (regionales Arbeitsprogramm 2013 – 2020) hat die Lipizzanerheimat in den letzten Jahren durch öffentliches und privates Engagement mehr als 50 Projekte entwickelt und umgesetzt. Alle eingereichten Projekte wurden im Vorfeld von der LEADER-Steuerungsgruppe, die aus unterschiedlichen regionalen Akteurinnen und Akteuren aus dem privaten und öffentlichen Bereich zusammengesetzt ist und ehrenamtlich arbeitet, beurteilt. Somit ist LEADER das einzige EU-Förderprogramm, bei dem die Region entscheiden kann, welche Projekte unterstützt werden. Ein professionelles LEADER-Management vor Ort begleitet alle Projekte von der Entwicklung bis zur Umsetzung und Förderungsabrechnung. Zum Abschluss der LEADER Periode 2015 – 2022 kann eine TOP - Bilanz gezogen werden, wofür allen Beteiligten großer Dank ausgesprochen wird. Mehr als 50 umgesetzte und im Rahmen von LEADER unterstützte Projekte mit mehr als 7,0 Millionen Euro Investitionskosten und 3,5 Mio. Förderungen setzen neue Impulse, die zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lipizzanerheimat beitragen. Dieser Erfolg macht alle Beteiligten stolz und ist zugleich auch Motivation die erfolgreiche Arbeit in der neuen LEADER Periode 2023-2027 fortzusetzen.

Einen Rückblick auf die LEADER Periode 2015 – 2022 finden Sie in der Broschüre „Die Lipizzanerheimat zeigt: LEADER WIRKT“

 

Qualitätskriterien Leader Projekte

Damit Projekte im Rahmen der LAG Lipizzanerheimat unterstützt werden können, müssen sie grundsätzlich folgende Anforderungen erfüllen:

 

a) Formalkriterien
 

  • Das Projekt passt zur Entwicklungsstrategie der LAG Lipizzanerheimat
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung der LES
  • Projektkosten sind in Relation zu den Zielen der LES und zum Leader-Budget angemessen und nachvollziehbar und die Kosten für die Projektvorfinanzierung, sowie die notwendigen Eigenmittel sind gesichert
  • Nachweis der fachlichen Qualität der Maßnahmen und fachliche Qualität des Projektträgers vorhanden
  • Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Projektes (bei Projekten mit Marktorientierung ist ein Businessplan verpflichtend)
  • Einhaltung des Vergaberechts, sofern dieses anzuwenden ist (Vergleichsangebote für externe Vergaben)
     

Die Formalkriterien sind von allen Projektträgern zu 100% zu erfüllen.

 

b) Qualitätskriterien
 

  • Ökologische Nachhaltigkeit: das Projekt wirkt sich positiv auf die Umwelt aus
  • Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
  • Soziale Nachhaltigkeit: das Projekt unterstützt den sozialen Zusammenhalt in der Region - Jugend-Ältere-Menschen mit Behinderung-Frauen
  • Ökonomische Nachhaltigkeit: das Projekt schafft Wertschöpfung bzw. positive Beschäftigungseffekte in der Region, nach Auslaufen der Förderung ist das Projekt weiterhin lebensfähig
  • Das Projekt ist multisektoral angelegt, zumindest 2 Wirtschafts- oder Gesellschaftsbereiche arbeiten zusammen
  • Innovationsgrad: das Projekt schafft etwas Neues in der Region, das die Weiterentwicklung der Region fördert
  • Kooperation: das Projekt ist auf Kooperationen aufgebaut - regional - national - transnational
  • Gleichstellungsorientierung: Maßnahmen zur Gleichstellungsorientierung sind vorgesehen
  • Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
     

Die maximal erreichbare Punktezahl bei den Qualitätskriterien liegt bei 27 Punkten. Für eine positive Beurteilung müssen zumindest 1/3 der Punkte (9 Punkte) erreicht werden.