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Wichtige Informationen für Projektträger

LEADER Abrechnung alte Förderperiode 2014 - 2022

 

Zahlungsanträge sind vom Förderwerber bzw. mit Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen (LAG der jeweiligen LEADER-Region) auszufüllen.
Voraussetzung für die Vorlage des Zahlungsantrages ist die positive Erledigung (Bewilligung) des Förderungsantrages sowie die Prüfeinverständniserklärung durch den Projektträger.


Der Zahlungsantrag ist bei der Prüfstelle der Abteilung 17, Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung, Land Steiermark einzubringen. 
Das Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung der A17 prüft unter anderem:

 

Die Vollständigkeit des Zahlungsantrages

  • vollständig ausgefüllter und unterfertigter Zahlungsantrag
  • vollständig ausgefüllte Belegaufstellung(en)
  • Teil-/Endbericht
  • Rechnungen/Belege im Original
  • Zahlungsnachweise
  • Hintergrundbelege
  • Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung(en) als Excel-Datei
  • Anmerkung: Bis zur Einführung der FAI-Datenbank sind der Abrechnung sämtliche o.a. Unterlagen auf USB-Stick beizulegen.


Nach Vorliegen der o.a. Erfordernisse wird nachstehendes geprüft:

  • Mindestbestandteile einer Rechnung
  • Projektzugehörigkeit
  • Korrekter Leistungszeitraum
  • Zahlungsnachweis
  • Einhaltung der Publizitätsbestimmungen
  • Einhaltung der Vergaberichtlinien
  • Personalkosten werden mit Jahreslohnkonto und Tätigkeitslisten abgeglichen sowie die Zahlungen an Dienstnehmer, Finanzamt und Sozialversichungerungsträger überprüft

Investive Vorhaben über € 20.000,00 werden nach Vorliegen der Endabrechnung des Projektes im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle des Referates Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung der A17 überprüft.

 

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Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages bei der Prüfstelle A17 Land Steiermark:

Informationen zu den Publizitätsvorschriften finden Sie hier

Prüfstelle A17 Land Steiermark:

Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse2
8010 Graz

Fax:  +43 (316) 877-3711
E-Mail: abteilung17[at]stmk.gv.at


Zuständige Referenten:

Martina Del Medico
Tel.Nr.: +43 (316) 877-5495

 

Karin Mar
Tel.Nr. +43 (316) 877-6822
 


 

Publizitätsvorschriften

Informations- und Publizitätsbestimmungen

 

In der Umsetzungsphase ihres Vorhabens sind Förderungswerber verpflichtet durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber, etc.), insbesondere auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des geförderten Vorhabens aus Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) hinzuweisen.
In den nachstehenden Dokumenten sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst. Ebenso finden Sie die Logoleisten, die auf allen Projektdokumenten anzubringen ist.

Details zu den Publizitätsbestimmungen:

  •  ELER Publizitätsbestimmungen (Printwerbemittel, Bescheinigungen, Informationsveranstaltungen, Internet, Audiovisuelle Medien, Poster / Erläuterungstafel / Hinweisschild, Informationstafel mit Projektbeschreibung

Achtung! Neuer Link der Europäischen Kommission, der den ELER betrifft:

ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/rural-development_de   

Downloads:

Logos der kofinanzierenden Bundesländer sind zu ergänzen.

  •  ELER Publizitätsbestimmungen (Printwerbemittel, Bescheinigungen, Informationsveranstaltungen, Internet, Audiovisuelle Medien, Poster / Erläuterungstafel / Hinweisschild, Informationstafel mit Projektbeschreibung.

Antragsformulare Leader Projekteinreichungen

Zu den Antragsformularen kommen Sie über den folgenden Link

Unterlagen Regionsgutschein Lipizzanerheimat

Nachstehend können Sie folgende Unterlagen zum Regionsgutschein Lipizzanerheimat down loaden: